Bürgerwindpark Leitlinien im Kreis Steinfurt
Der Kreis Steinfurt verfolgt das Ziel bis zum Jahr 2050 bilanziell energieautark zu werden. Dieses Ziel ist nur durch einen moderaten Ausbau der Windenergie zu erreichen. Damit dies verträglich für Mensch und Natur geschieht, hat sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Bürgermeistern, Vertretern der Landwirtschaft, Vertretern der Stadtwerke und des Agenda 21-Büros des Kreises Steinfurt, mit der Ausarbeitung von Leitlinien für Bürgerwindparks beschäftigt.
Die Leitlinien im Überblick
- Alle Gruppen im Umfeld werden am Projekt beteiligt.
Grundeigentümer, Anwohner, Landwirte, Bürger, Gemeinden, kommunale Einrichtungen - Faire Teilhabe der nicht direkt profitierenden Flächeneigentümer, Anwohner und sonstigen Betroffenen.
Entschädigung nicht mit dem Schwerpunkt auf die direkten Windenergiestandorte - Sicherstellung einer direkten konzeptionellen und finanziellen Bürgerbeteiligung
Mindestanteil von 25 % des Eigenkapitals in den Händen einzelner Bürger (außerhalb der Gruppe
der Flächeneigentümer in der Windvorrangzone) - Vermeidung von Mehrheitsbeteiligungen
- Geringe Mindestbeteiligung ab 1.000 €
- Einbeziehung der örtlichen/regionalen Stadtwerke als Vermarktungspartner
- Einbeziehung der regionalen Sparkassen und Volksbanken zur Finanzierung des Fremdkapitals bzw. der Einzeleinlagen
Die Leitlinien wurden in der Bürgermeisterkonferenz anerkannt und verabschiedet.
Download: Bürgerwindpark-Leitlinien (pdf, 2 mb)
Ziele von Bürgerwindparks
- Regionale Windenergiepotenziale optimal erschließen
- Akzeptanz für Windenergieanlagen durch finanzielle und organisatorische Beteiligungen aufbauen und erhalten
- Maximale lokale und regionale Wertschöpfung erreichen
- Ausgewogenheit von wirtschaftlichen, sozialen und naturschutzfachlichen Interessen erzielen
- Entscheidungskompetenz vor Ort behalten
Gesellschafter und Entscheidungsträger aus dem Kreis der Eigentümer, Anwohner und Bürger,
Kommunen und kommunale Einrichtungen