Bürgerwindpark-Leitlinien im Kreis Steinfurt

Der Kreis Steinfurt verfolgt das Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden. Dieses Ziel ist nur durch einen moderaten Ausbau der Windenergie zu erreichen. Damit die Potenziale für einen ausgewogenen Windenergie-Ausbau bewusst unter Berücksichtigung des Umwelt- und Naturschutzes sowie der agrarstrukturellen Belange gehoben werden können, hat sich eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreter*innen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Stadtwerke Steinfurt GmbH, Westfälisch-Lippischer-Landwirtschaftsverband e.V. und Kreisverband Steinfurt, Landwirtschaftskammer NRW (Kreisstelle Steinfurt), Vertreter*innen der kreisangehörigen Bürgerwindparks, Kreissparkasse Steinfurt und VR Bank Münsterland Nord, ehrenamtlicher kreisansässiger Naturschutz (NABU, ANTL, BUND), Biologische Station Kreis Steinfurt, Kreis Steinfurt (Amt für Klimaschutz und Nachhaltigkeit, Umwelt- und Planungsamt), energieland2050 e.V. mit der Ausarbeitung der Leitlinien für Bürgerwind im Kreis Steinfurt beschäftigt. 

Zu den Leitlinien


Ziele von Bürgerwindparks


Die Leitlinien im Überblick



Alle Gruppen im Umfeld werden am Projekt beteiligt

Grundeigentümer, Anwohner, Landwirte, Bürger, Gemeinden, kommunale Einrichtungen

Vermeidung von Mehrheitsbeteiligungen

Geringe Mindestbeteiligung ab 1.000 € bei Windprojekten und ab 500 Euro bei Photovoltaikprojekten.

Kommunen, ggf. deren Beteiligungen/Gesellschaften sowie örtlichen oder überörtlichen Bürgerenergiegesellschaften/ -genossenschaften sind insgesamt mind. 5 % Beteiligungskapital anzubieten.

Sitz der Gesellschaft in den Standortkommunen, bei Photovoltaikprojekten alternativ im Kreis Steinfurt

Mindestens 80 % des Eigenkapitals kommt aus den Standortkommunen (bzw. aus dem Kreis Steinfurt, falls kreisangehörige Energiegenossenschaften eingebunden sind)

Einbeziehung der örtlichen / regionalen Stadtwerke als Vermarktungspartner.

Einbeziehung von lokalen bzw. regionalen Unternehmen, Dienstleistern und Handwerk als ausführende Firmen für Planung, Bau und den Betrieb der Anlagen.

Einbeziehung der regionalen Sparkassen und Volksbanken zur Finanzierung des Fremdkapitals bzw. der Einzeleinlagen

Einbindung der Regionalstrommarke „Unser Landstrom“

Unterstützung gemeinwohlorientierter Maßnahmen sowie Arten-, Natur-, Umweltschutz- und Biodiversitätsmaßnahmen in den Standortkommunen

Die Leitlinien wurden in der Bürgermeisterkonferenz anerkannt und verabschiedet.


Vermeidung von Mehrheitsbeteiligungen

Um den Kriterien für einen echten Bürgerwindpark zu erfüllen, ist neben den oben aufgefühten Leitlinien folgendes weitere zu beachten. Der Mindestanteil des Eigenkapitals in Händen einzelner Bürgerinnen und Bür ger (außerhalb der Gruppe der Flächeneigentümerinnen und Flächeneigentü mer in der ggf. vorhandenen Windvorrangzone, direkter Anwohnerinnen und Anwohner und des Initiatorenkreises) richtet sich insbesondere nach der Pro jektgröße, der Höhe des Kapitalbedarfs und der jeweilig erbrachten Vorleistun gen (z. B. Stellung von Repoweringmöglichkeiten).

Für Neuprojekte gilt:

  • 1 bis 2 WEA: mindestens 25% Eigenkapital
  • 3 bis 4 WEA: mindestens 40% Eigenkapital
  • ab 5 WEA: mindestens 50% Eigenkapita

Wir fühlen uns dem Leitbild des Kreises Steinfurt verpflichtet. Darum haben wir den Bürgerwindpark Hörstel gemäß dieser Leitlinien umgesetzt. Das ist es, was für uns „echten Bürgerwind“ ausmacht.